1A-Unternehmung GmbH
1A-Unternehmung GmbH
1A - Unternehmung GmbH • Mühlemattstrasse 25 • 4104 Oberwil
Tel.: 076 381 05 70
Qualifizierte Lehrkräfte fördern Sie mit individuellen, modernen Unterrichts- Methoden und vermitteln Spass an der Musik.
Ein kreatives Hobby für Kinder, Erwachsene und Senioren.
Musizieren erhöht die Konzentrationsfähigkeit, fördert ihre soziale Kompetenz im Schul- und Berufsalltag und hält geistig fit bis ins hohe Alter.
● Wir bieten Einzel- und Gruppenunterricht (max. 2 Personen).
● Eine Lektion dauert 25 Min.
● Das Notenmaterial ist im Schulpreis nicht inbegriffen.
● Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Tasteninstrumente
• Keyboard • Digital-Piano • Akkordeon
Saiteninstrumente
• Klassische Gitarre • E-Gitarre • E-Bass • Ukulele
Schlaginstrumente
• Digital-Drumset • Rhythmik-Lehre • Kahon
Blasinstrumente
• Horn • Saxophon • Trompete • Posaune
Einzel Gruppe
CHF 400.00 (Quartal) CHF 290.00 (Quartal)
Einzel
CHF 50.00 (1 Lektion • 25 Min.)
Elektronik
Apple Musik&Computer • Filmsoftware
Einzel
CHF 100.00 (Lektion • 60 Min.)
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SCHULREGLEMENT
Ein Quartal beinhaltet 10 Lektionen (abhängig von den Feiertagen). Der Eintritt erfolgt auf Quartalsbeginn, nach Absprache sind Ausnahmen möglich.
Das Unterrichtsjahr wird in 4 Quartale aufgeteilt. ( 52 Wochen - 12 Wochen Ferien = 40 Wochen Unterricht in Jahr )
(I • August - Oktober) (II • November - Januar) (III • Februar - April) (IV • Mai - Juli)
Während den Schulferien des Kantons Baselland entfällt der Unterricht. Das Schulgeld wird spätestens zu Quartalsbeginn im Voraus fällig. Bei einer allfälligen Mahnung wird eine Schreibgebühr von CHF 20.00 erhoben! Absenzen: Durch den Lehrer ausfallende Stunden werden nachgeholt oder auf der nächsten Quartalsrechnung gutgeschrieben. Durch den Schüler ausfallende Lektionen können nicht nachgeholt und nicht rückvergütet werden. Ausnahmen: In folgenden Fällen können die Lektionen nachgeholt werden: Unfall mit nachgewiesener Spielbehinderung, Militärdienst sowie beiKrankheit (erst ab der dritten Ausfallwoche). Das Kursgeld kann in keinem Fall rückerstattet werden. Absenzen sind uns bis zum Vorabend zu melden. Ein Austritt kann nur auf Ende eines Quartals erfolgen. Der Schüler muss sich mindestens einen Monat vor Quartalsende schriftlich abmelden. Andernfalls gilt er automatisch für das nächste Quartal als angemeldet.
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